Ulla Schmidt , Dresden Okt. 2002
"Die Einführung medizinischer Versorgungszentren ist das Goldkorn der Gesundheitsreform"
KBV-Chef Dr. Richter-Reichhelm, Berlin
"Medizinische Versorgungszentren werden sich zu Schaltstellen für die medizinische Versorgung entwickeln."
Die Gesundheitsreform 2004 brachte wesentliche Neuerungen für alle Leistungserbringer im Sinne des SGB V im Hinblick auf Kooperationen. Die Beschlüsse des deutschen Ärztetages zur Änderung der Musterberufsordnung (MBO) tun ein übriges hierzu.
So können sich Ärzte, Psychotherapeuten, Zahnärzte und andere Leistungserbringer zu einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) zusammenschließen.
Der Vertragsarzt / Kassenarzt, einzeln niedergelassen, in der Gemeinschaftspraxis, Praxisgemeinschaft bzw. Ärztehaus wird sich zukünftig an Hand der vom Gesetzgeber geschaffenen Möglichkeiten zu orientieren haben, ob und inwieweit er noch wettbewerbsfähig ist. Der Kollektivvertrag wird durch den Einzelvertrag z.B. im Rahmen der integrierten Versorgung oder der hausärztlichen Versorgung ersetzt.
Die Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung wird zwar nach wie vor der Schlüssel zum Markt der Gesundheitsversorgung gesetzlich Krankenversicherter sein, doch die Einflussnahme der Kassenärztlichen Vereinigung(en) - KV - bzw. Kassenzahnärztlichen Vereinigung(en) - KZV - und deren Zulassungsausschuß wird vordergründig zurückgedrängt.
Krankenhausträger, Klinikketten bzw. Krankenhäuser, werden die Chance nutzen, neben der stationären Versorgung auch ambulante Versorgung anzubieten.
Eine besondere Rolle werden die Privaten Krankenversicherungen (PKV) einnehmen.
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